Beglaubigte Übersetzungen — Hebräisch, Deutsch, Englisch, Arabisch
Die Kanzlei liefert notariell beglaubigte Übersetzungen zwischen Hebräisch, Arabisch, Deutsch und Englisch — in alle Richtungen. Übersetzung und notarielle Beglaubigung erfolgen aus einer Hand, dadurch ist der Ablauf schnell und unkompliziert.
Der häufigste Bedarf: Zeugnisse und Urkunden für Deutschland — für Studium, Arbeit sowie Einbürgerungs- und Passanträge — und umgekehrt deutsche Dokumente für israelische Behörden. Auf Wunsch bereiten wir die Dokumente apostille-fähig vor.
Was wir übersetzen
- Abitur-/Bagrut-Zeugnisse, Diplome und Notenübersichten
- Geburts- und Heiratsurkunden, Personenstandsdokumente
- Dokumente für Einbürgerung und deutschen Pass
- Verträge und Vollmachten
- Gerichts- und Geschäftsdokumente
- Apostille-fähige Vorbereitung
Häufige Fragen
Die notarielle Übersetzung trägt die offizielle Bestätigung eines Notars und wird deshalb von Behörden, Universitäten und Gerichten akzeptiert — in Israel wie im Ausland. Eine einfache Übersetzung wird für offizielle Zwecke meist nicht anerkannt.
Als Scan oder gut lesbares Foto per WhatsApp oder E-Mail. Für manche Beglaubigungen wird zusätzlich das Original benötigt — wir sagen Ihnen vorab Bescheid, wenn das der Fall ist.
Das hängt vom Umfang ab: Kurze Dokumente sind meist zügig fertig. Zusammen mit dem Angebot erhalten Sie einen verbindlichen Liefertermin.
Sprechen Sie mit uns
Erstkontakt in Ihrer Sprache — telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Weitere Rechtsgebiete
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